Einmündungen mit abgesenktem Bordstein gelten nicht als "Rechts vor Links". Jedoch sollte man bei gefährlichen Einmündungen (wie auch als Vorfahrtberechtigter bei "Rechts vor Links") stets vorrausschauend und vorsichtig fahren. Tut man dies nicht, ist locker eine Teilschuld drin!
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Einmündungen und "Rechts vor Links"
(13.05.2017)